Bitte beachten Sie folgendes:
Mit Urteil vom 18. Oktober 2017 (Az.: 142 C 2945/17) stärkte das Amtsgericht München die Rechte des Urhebers in den sozialen Medien. Teilt ein Dritter unberechtigter Weise Fotos auf seiner eigenen Facebookseite oder Homepage – ohne zuvor eine Lizenz eingeholt zu haben – so stehen dem Urheber Schadensersatzansprüche zu.
Mit dem Urteil verfolgt das Amtsgericht München eine strenge urheberschützende Linie und differenziert zwischen verschiedenen Handlungen beim „Teilen“ eines Posts auf Internetplattformen. Bei dieser Abgrenzung ist das Urteil der Münchener Richter detaillierter, als das des EuGH.